Unsere Leistungen im Überblick
Unsere Dienstleistungen erbringen wir für Menschen jeden Alters.
Hauswirtschaft
- Wischen
- Saugen
- Fenster putzen
- Waschen
- Bügeln
- Hausflurreinigung
- ...
Wir begleiten Sie
- Einkäufe
- Arztbesuche
- Apothekengänge
- Friseurbesuche
- Behördengänge
- Kirchenbesuche
- ...
Wir bereichern Ihren Alltag
- Gemeinsames Kochen
- Gemeinsame Freizeitgestaltung
- Gemeinsames Spielen
- Gedächtnistraining
- Gemeinsame Spaziergänge
- Kinderbetreuung
- …
Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Dienstleistungen ein gesichertes Schlüsselmanagement an.
Es besteht die Möglichkeit, dass wir Ihren Haus-/Wohnungsschlüssel sicher aufbewahren.
Luleva Alltagshelden unterstützen selbstverständlich auch pflegende Angehörige und nehmen Kinder in die Versorgung auf.

Kosten & Abrechnung
Unsere Leistungen sind für Menschen mit Pflegegrad kostenlos.
Wir rechnen mit allen gesetzlichen Kassen ab.
Sie haben keinen Pflegegrad?
Wir helfen bei der Antragstellung.
Wir können über die verschiedenen Töpfe der Pflegekasse abrechnen.
Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1-5
monatlich
131€
Verhinderungspflege
Pflegegrad 2-5
jährlich
1685€
Im Pflegegrad 4 und 5 steht Pflegebedürftigen unter 25 Jahren ein erhöhter Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Durch die Übertragung der nicht verwendeten Mittel der Kurzzeitpflege beträgt der Leistungsanspruch dann 3.539 Euro pro Kalenderjahr.
Kurzzeitpflege
Pflegegrad 2-5
jährlich
843€
Änderung zum 1. Juli 2025:
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Kombinationsleistung
Pflegegrad | monatliches Budget |
---|---|
Pflegegrad 2 | 318,40€ |
Pflegegrad 3 | 598,80€ |
Pflegegrad 4 | 743,60€ |
Pflegegrad 5 | 919,60€ |
Beachten Sie den Verfall des Budgets
Der Entlastungsbetrag kann über das Jahr hinaus angespart werden und verfällt erst am 30.06. des Folgejahres, während die Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit Ende des aktuellen Kalenderjahres ablaufen.
Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Haushaltshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt, Unfall, während einer Erkrankung
oder während/nach der Schwangerschaft
Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation sowie während und nach der Schwangerschaft haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V. Auch in diesen Situation sind wir berechtigt zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkassen und bieten Ihnen unsere Unterstützung an. Wir möchten Ihnen eine stressfreue Genesungsphase ermöglichen und Ihnen die Unterstützung bieten, die Sie benötigen um Ihren Alltag bestmöglich zu bewältigen. Sie benötigen in dem Fall eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe. Um die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse kümmern wir uns gerne gemeinsam. Mehr dazu finden Sie unter folgendem Link auf unserer Website: Haushaltshilfe § 38 SGB V (Hilfe rund um Erkrankung und Krankenhausaufenthalte) & Haushaltshilfe §24h SGB V (Hilfe rund um die Schwangerschaft).
Haushaltshilfe über das Jugendamt
Wir bieten eine Haushaltshilfe an, die in verschiedenen Situationen durch das Jugendamt gefördert wird. Unsere Dienstleistung richtet sich sowohl an Eltern als auch Pflegeeltern, die vorübergehend oder dauerhaft Unterstützung im Haushalt benötigen. Wir wissen, dass der Haushalt oft eine große Herausforderung sein kann, vor allem wenn zusätzliche Belastungen wie Krankheit, Behinderung oder die Betreuung mehrerer Kinder hinzukommt. Durch die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt können wir sicherstellen, dass unsere Dienstleistungen für berechtigte Familien finanziell zugänglich ist. Wir verstehen die Bedeutung einer harmonischen und strukturierten Familie und möchten Ihnen dabei helfen, dieses Ziel zu erreichen.
Kostenträger

Pflegekasse
Sie verfügen über einen Pflegegrad, dann steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu, die über Ihre Pflegekasse abgerechnet wird.

Krankenkasse
Ihr Arzt verordnet eine Haushaltshilfe, zum Beispiel:
Nach einem Unfall, einem Krankenhausaufenthalt, einer Reha
Während einer Risikoschwangerschaft oder nach der Geburt

Unfallversicherung
Ihnen steht eine Haushaltshilfe über die Unfallversicherung zu?
Dann sind wir gerne für Sie da!

Jugendamt
Eine Haushaltshilfe durch das Jugendamt kann unter bestimmten Bedingungen gewährt werden.

Sozialamt
Die Kosten einer Hauswirtschaftlichen Versorgung kann unter umständen durch das Sozialamt bezuschusst werden.

Selbstzahler
Sie benötige zuverlässige Entlastung im Haushalt auf Rechnung?
Egal ob einmalig, regelmäßig oder nur zum Fensterputzen:
Wir unterstützen Sie gerne!
Wir beraten Sie außerdem gerne individuell zu Themen wie:
- Ihrem Budget,
- Hausnotruf,
- Pflegehilfsmittel,
- Wohnraumverbesserung,
- und vielem mehr.