
§38 SGB V - Haushaltshilfe
Wir sind da, um Ihnen in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen, sei es durch Krankheit, Operation oder Unfall. Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen, können Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, deren Kosten von der Krankenkasse genehmigt werden.
Beispiele für Situationen, in denen Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben:
- Krebs
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Kniegelenksoperation
- Bandscheibenvorfall usw.
Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Sie bereits Leistungen nach §39 SGB V im Krankenhaus erhalten. Die Dauer des Anspruchs variiert je nach Familiensituation. Wenn keine Kinder unter 13 Jahren im Haushalt leben, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen. Leben jedoch Kinder unter 13 Jahren im Haushalt, steht Ihnen eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen zu. Einige Krankenkassen gewähren darüber hinaus bis zu 52 Wochen und erhöhen die Altersgrenze der Kinder auf 14 Jahre.
Bei uns erhalten Sie umfassende Beratung, die genau auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten, stellen Ihnen Ihre Haushaltshilfe und rechnen direkt mit den Kostenträgern ab.