§38 SGB V - Haushaltshilfe 


Wir sind da, um Ihnen in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen, sei es durch Krankheit, Operation oder Unfall. Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen, können Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, deren Kosten von der Krankenkasse genehmigt werden. 

Beispiele für Situationen, in denen Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben:

  • Krebs
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Kniegelenksoperation
  • Bandscheibenvorfall usw.

Darüber hinaus haben Sie Anspruch  auf eine Haushaltshilfe, wenn Sie bereits Leistungen nach §39 SGB V im Krankenhaus erhalten. Die Dauer des Anspruchs variiert je nach Familiensituation. Wenn keine Kinder unter 13 Jahren im Haushalt leben, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen. Leben jedoch Kinder unter 13 Jahren im Haushalt, steht Ihnen eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen zu. Einige Krankenkassen gewähren darüber hinaus bis zu 52 Wochen und erhöhen die Altersgrenze der Kinder auf 14 Jahre.


Bei uns erhalten Sie umfassende Beratung, die genau auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten, stellen Ihnen Ihre Haushaltshilfe und rechnen direkt mit den Kostenträgern ab. 


Häufig gestellte Fragen:

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme einen eigenanteil an die Krankenkasse. Das sind in der Regel maximal 5,00-10,00€. 90% der Kosten für eine Haushaltshilfe werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. 

Wann wende ich mich am besten an Sie?

Sie können sich am besten sofort an uns wenden, sobald der Bedarf für Unterstützung erkennbar wird. Auf diese Weise haben wir ausreichend Zeit, um alles sorgfältig zu planen und sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse bestmöglich erfüllt werden. Auch bei kurzfristig auftretendem Bedarf sind wir für Sie da und bieten unsere Hilfe an. Wir setzen alles daran, Ihnen in jeder Situation beizustehen und das Mögliche für Sie zu erreichen. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen - wir sind auch in schwierigen Zeiten für Sie da.

Was benötige ich um den Anspruch auf eine Haushaltshilfe nachzuweisen?

Sie benötigen eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach §38 SGB V. Fragen Sie nach dieser bei Ihrem behandelnden Arzt. Es ist wichtig, dass die durch die gesundheitlichen Einschränkungen resultierenden Beeinträchtigungen deutlich hervorgehoben werden. Ebenfalls wichtig ist, dass auch der Umfang und die Dauer aus der Bescheinigung hervorgehen.

Im nächsten Schritt muss die Krankenkasse informiert werden. Das können wir gerne gemeinsam übernehmen. Wenn diese zustimmt, können Sie unser maßgeschneidertes Hilfsangebot in Anspruch nehmen. 

Um eine Haushaltshilfe genehmigt zu bekommen, ist es erforderlich, dass Sie bisher Ihren Haushalt eigenständig geführt haben und die Kinder versorgt haben. Art und Dauer der Unterstützung richten sich nach Ihren individuellen Umständen. 

Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen zu helfen und Sie zu entlasten, bis Sie wieder gesund sind.